Kanzlei - Steuerberater Edmund König, Viernheim

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Allgemeine Anmerkungen zur Aufnahme des Studiums Master of Laws
(Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis)

in der täglichen Beratungspraxis des Steuerberaters werden des Öfteren Fragen gestellt, die nur
eine juristisch geschulte Person zu beantworten vermag bzw. auch beantworten sollte, um keinen
Haftungsfall auszulösen.

Ich hatte mich deshalb Ende 2006 entschlossen, das Fernstudium Master of Laws mit dem Studieninhalt
Wirtschaftsrecht aufzunehmen.

Nach zwei Jahren mit Höhen und Tiefen habe ich mit Erfolg den Fernstudiengang Master of Laws abgeschlossen.
Mit diesem Abschluss will ich nicht die Existenzberechtigung des Rechtsanwalts in Frage stellen, sondern sehe
mich als Ansprechspartner für privatrechtliche Fragen und so quasi als "Vorinstanz" auf dem Weg zum Rechtsanwalt.
Ich kann deshalb nützliche Tipps abgeben, um die Erfolgs- und Klageaussichten zu werten, bzw. auch unnötige
Rechtsanwaltskosten einzusparen, oder durch Verzugsetzen des Vertragspartners Rechtsanwaltskosten auf
diesen abzuwälzen.



Philosophie:

Meine Mandanten informiere ich über ihre wirtschaftliche Situation, fertige die erforderlichen Unterlagen für ihr zuständiges Finanzamt an und vertrete sie vor den Finanzbehörden.

Struktur:

Die erforderlichen Arbeiten gehen über den Schreibtisch des Steuerberater. In Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter werden Lösungsvorschläge für den Mandanten erarbeitet.

Mitarbeiter:

Meine Mitarbeiter weisen sich durch großes Engagement aus. Unstimmigkeiten werden mit dem Mandanten zu deren vollen Zufriedenheit geklärt.


 
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü